Einstein Visiting Fellow

Als Einstein Visiting Fellows bauen ausländische Spitzenwissenschaftler:innen mit einem Berliner Gastgeber im Regelfall an einer drittmittelgeförderten Einheit eine Arbeitsgruppe auf, um durch regelmäßigen Austausch und Besuche vor Ort ein gemeinsames Forschungsprojekt durchzuführen. Im Gegensatz zu klassischen Gastwissenschaftler:innen mit einem einsemestrigen Aufenthalt können Einstein Visiting Fellows so längerfristig in die Berliner Wissenschaftslandschaft eingebunden werden, um perspektivisch eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen der Berliner Universität bzw. Charité und der Heimatinstitution des Fellows aufzubauen.

Informationen & Formulare

Antragsberechtigung

Exzellenzcluster, Einstein-Zentren, Einstein Research Units, Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs je mit Restlaufzeit über die beantragte Förderdauer. Nicht (mehr) drittmittelfinanzierte sowie künstlerisch-kreative Verbünde können bei entsprechender Begründung im Rahmen einer Einzelfallprüfung zugelassen werden.

Dauer

Bis zu vier Jahre

Umfang

Bis zu 750.000 €  

Formulare

Programmblatt

Antragsformular 

Finanzierungsplan

Anlage zum Finanzierungsplan

Kodex für Geförderte

Sachberichtsformular 

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung

Häufig gestellte Fragen zum Programm Einstein Visiting Fellows

Ja, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben und dort bereits seit mindestens fünf Jahren wissenschaftlich arbeiten.

Außer dem Fellow muss sie durchgehend mindestens zwei Personen umfassen, die wissenschaftlich tätig sind (Hilfskräfte zählen nicht dazu). Diese müssen nicht zwangsläufig vollständig oder teilweise aus Mitteln der Einstein Stiftung finanziert werden. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind mit mindestens 75 % einer Vollzeitstelle zu beschäftigen; die Vergabe von Stipendien ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach Zustimmung der Einstein Stiftung möglich.

Nein, solange es nicht für die wissenschaftliche Arbeit notwendig ist.

Sie orientiert sich an den Regelungen der aufnehmenden Institution für Gastprofessor:innen. Es kann kein Gehaltssubstitut gezahlt werden. Die Aufwandsentschädigung für den Fellow darf 10 % der bewilligten Fördersumme nicht übersteigen.

Alle vorgesehenen Stellen müssen in der Regel ausgeschrieben werden, die Mitnahme einer gesamten Gruppe ist nicht möglich.

Bitte nehmen Sie in der Vorbereitung der Antragsstellung frühzeitig Kontakt mit uns auf, da die Antragsberechtigung in solchen Fällen nur nach Einzelfallprüfung erteilt werden kann. In jedem Fall muss im Antrag auf die perspektivische Entwicklung des Forschungsschwerpunkts eingegangen werden, wenn eine Verlängerung der Einheit nicht erfolgt. 

Einstein Visiting Fellows, die nach dem bis Ende 2022 gültigen Programm eine dreijährige Förderphase bewilligt bekommen haben, können einen Antrag auf eine maximal zweijährige Verlängerung der Förderung stellen. Hierfür können bis zu 330.000 € für Personal- und Sachmittel beantragt werden. Sie finden das alte Programmblatt und das Formular für Verlängerungsanträge auf der Seite Informationen für Geförderte.